Wer Gewalt erfährt, soll Hilfe erhalten – unabhängig vom Bleiberecht

Gemäss Artikel 4 der Istanbul-Konvention müssen alle gewaltbetroffenen Frauen in Zugang zu Unterstützung bekommen. Bei der Umsetzung dieses Rechts hapert es jedoch sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene. Die SP hat deshalb zum Auftakt der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen am Montag eine Anfrage im Kantonsrat eingereicht.

Obwohl die Istanbul-Konvention seit 2018 in der Schweiz in Kraft ist, erhalten viele gewaltbetroffenen Frauen immer noch keine spezialisierte Hilfe. So z.B. Frauen, die auf der Flucht in die Schweiz vergewaltigt oder im Ausland Opfer von Menschenhandel wurden, aber auch Frauen ohne Aufenthaltsberechtigung, die im Herkunftsland Gewalt erlebt haben.

 

Geht es nach dem Bundesrat, soll sich daran grundsätzlich auch nichts ändern. Er will lediglich für jene Frauen «pragmatische Lösungen» suchen, die ein Bleiberecht in der Schweiz haben. Mit dieser Teillösung schafft er neue Diskriminierung, indem er jenen Frauen dringend benötigte Hilfe verweigert, deren Asylverfahren noch läuft, die einen Nichteintretens- oder negativen Entscheid erhalten oder keinen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben.

Zugang zu Opferhilfe ist ein Gebot der Menschlichkeit

Die SP-Kantonsrätinnen Sibylle Mart, Michèle Dünki-Bättig und Pia Ackermann haben deshalb zum Auftakt der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen am Montag eine Anfrage im Zürcher Kantonsrat eingereicht, um drei Fragen zu klären:

 

  1. An wen können sich in unserem Kanton Menschen wenden, welche im Ausland Opfer von Gewalt wurden wenn sie im Asylverfahren sind, einen Nichteintretensentscheid oder einen negativen Asylbescheid erhalten haben oder keinen geregelten Aufenthaltsstatus vorweisen können?
  2. Entspricht die in unserem Kanton geleistete Opferhilfe den Vorgaben der Istanbul-Konvention und des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung von Menschenhandel? Handelt es sich hierbei um eine spezialisierte Hilfe?
  3. Sieht der Regierungsrat Handlungsspielraum, um sich beim Bund für eine diskriminierungsfreie und gerechte Opferhilfe stark zu machen?

Denn alle Menschen – auch Asylsuchende und Sans-Papiers – brauchen diskriminierungsfreien Zugang zu spezialisierter Opferhilfe. Das ist ein Gebot der Menschlichkeit und darf nicht vom Bleiberecht abhängig gemacht werden.