Vorkaufsrecht der Gemeinden beim Verkauf von Kantonsliegenschaften
Der Druck auf den Wohnungsmarkt im Kanton Zürich hat in den letzten Jahren massiv zugenommen und auch die Gemeinden finden kaum mehr Boden für den eigenen Wohnungsbau. Die SP fordert deshalb in einer Parlamentarischen Initiative, dass die Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben sollen, wenn der Kanton seine Liegenschaften verkauft. Damit der Kanton nicht preistreibend wirkt, soll der Verkauf der Liegenschaften an die Gemeinden zum bilanzierten Buchwert geschehen.
Zum wiederholten Male haben Ausschreibungen zum Verkauf von Liegenschaften des Kantons zu Unmut bei den Standortgemeinden geführt. Mit Verkäufen an die Meistbietenden heizt der Kanton die Spekulation an und Gemeinden verlieren die Möglichkeit, diese Liegenschaften zu erwerben. Die SP ist der Meinung, dass Liegenschaften welche mit öffentlichen Steuergeldern finanziert wurden, auch weiterhin im öffentlichen Interesse genutzt werden sollten.
Bereits heute hat der Kanton die Möglichkeit seine Liegenschaften vor dem Verkauf den Standortgemeinden anzubieten. Auch wenn von Seiten der Baudirektion versichert wird, dass dies bereits gemacht wird, möchte die SP das Vorkaufsrecht mit einer gesetzlichen Grundlage zur zwingenden Praxis machen. Der Verkaufspreis soll dabei unter dem Verkehrswert liegen, also zum Buchpreis den Standortgemeinden angeboten werden.
Der kürzlich im Kantonsrat beschlossene Gegenvorschlag zur SP-Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» ist ein wichtiger Schritt für die Gemeinden um bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Der Kanton kann sehr einfach weitere Schritte gehen, das Vorkaufsrecht für die Gemeinden ist eine von vielen Massnahmen um dem Ziel näher zu kommen.
Für Auskünfte stehen zur Verfügung:
Monika Spring, Kantonsrätin, Erstunterzeichnerin Parlamentarische Initiative, Tel. 076 / 560 65 28
Priska Seiler Graf, Kantonsrätin, Kommission für Staat und Gemeinden, Tel. 076 / 571 06 48