Ja zur Änderung der Kantonsverfassung

Kern dieser Vorlage ist, dass die Finanzkompetenzen des Regierungsrats und die Schwelle des Finanzreferendums angepasst werden. Neu kann der Regierungsrat in Eigenregie noch einmalige, gebundene Ausgaben bis 4 Millionen und wiederkehrende, gebundene Ausgaben bis 400'000 Franken bewilligen. Ab diesen Grenzen kann das (fakultative) Referendum ergriffen werden. Bisher war die Grenze für das fakultative Referendum bei 6 Millionen für einmalige und 600'000 Franken für wiederkehrende, gebundene Ausgaben.

Mit diesen Anpassungen wird eine Gesetzeslücke bei den Finanzkompetenzen geschossen, die 2016 erkannt wurde. Was ist passiert? Ende 2015 beantragte der Regierungsrat, die Kosten für das elektronische Patientendossier in der Höhe von 4,75 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zu bezahlen. Der Kantonsrat lehnte das im Frühling 2016 deutlich ab. Nur zwei Tage nach der Ablehnung durch den Kantonsrat beschloss der Regierungsrat einen Beitrag von 3,75 Millionen Franken für das entsprechende Vorhaben, nun einfach als gebundene Ausgabe – wozu der Kantonsrat nichts mehr zu sagen hat.

 

Dieses Vorgehen liessen sich ein paar Kantonsrät*innen nicht gefallen und zogen vor Gericht. Sie waren der Meinung, dass der Regierungsrat damit seine Kompetenzen überschritten habe, da er nur gebundene, einmalige Ausgaben in der Höhe bis 3 Millionen respektive wiederkehrende bis 300’000 Franken bewilligen darf. Das Verwaltungsgericht trat aber auf die Beschwerde nicht ein. Es war der Meinung, dass es den Kantonsrät*innen an einem besonderen Interesse mangle und sie damit nicht zur Beschwerde legitimiert seien. Ein fakultatives Referendum konnte dagegen auch nicht ergriffen werden, denn ein solches ist erst ab 6 Millionen für einmalige und 600’000 Franken für wiederkehrende Ausgaben möglich.

 

Seit diesem Verwaltungsgerichtsurteil ist klar: Gegen unzulässige Ausgabenbeschlüsse des Regierungsrats unterhalb der Referendumsgrenze können sich die Bürgerinnen und Bürger nicht wehren. Das ist stossend und entsprechend reichte SP-Kantonsrat Davide Loss im Januar 2017 eine parlamentarische Initiative ein, die dies korrigieren wollte. Die Lösung, um diese Lücke zu schliessen, ist, dass die beiden Werte nun bei 4 Millionen für einmalige und 400’000 Franken für wiederkehrende, gebundene Ausgaben zusammengeführt werden. Eine gute und einfache Lösung. Da diese Grenze auch in der Kantonsverfassung angepasst werden muss, gibt es dazu nun eine Volksabstimmung. Das war dann auch der einzige Grund, weshalb gewisse Parteien im Kantonsrat nein gesagt haben, sie wollte schlicht nicht «nur» deswegen eine Abstimmung. Ein schwaches Argument!